KOSTENÜBERNAHME

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Kostenübernahme einer Therapie muss bei den gesetzlichen Krankenkassen beantragt werden, ist in der Regel aber unproblematisch, solange innerhalb der letzten 2 Jahre keine Psychotherapie übernommen wurde. Unsere Sprechstunden und diagnostischen Untersuchungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen ohne Antrag in vollem Umfang.


Private Krankenversicherung / Selbstzahler

Auch die Behandlung privat Versicherter ist möglich. Je nach Krankenkasse bedarf es auch hier einer vorherigen Beantragung. Selbstzahler können ebenfalls eine Therapie in Anspruch nehmen.

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